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FG Düsseldorf, 08.11.1973 - I 45/68 F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1974, 281
Wird zitiert von ...
- BFH, 12.08.1976 - IV R 105/75
Einheitlicher Gewinnfeststellungsbescheid - Anschriftenfeld - Nicht mehr …
Da ein einheitlicher Gewinnfeststellungsbescheid stets in Wahrheit die Einkommensteuer der Gesellschafter betrifft und sich nicht nur bei der erloschenen, sondern auch bei der existenten Gesellschaft nach § 219 Abs. 1 AO nicht gegen die Gesellschaft (so rechtsirrtümlich das Urteil des FG Düsseldorf vom 8. November 1973 I 45/68 F, EFG 1974, 281), sondern gegen die Gesellschafter richtet, kann im einen wie im anderen Fall die Bezeichnung der Gesellschaft im Anschriftenfeld des Bescheides nicht schädlich sein, wie überhaupt der Adressat, d. h. der vom Bescheid Betroffene, nicht notwendigerweise dort erscheinen muß (BFH-Urteile VI R 197/71 und IV R 24/71).